@ Chris, ich denke wir sind da anderer Meinung, denn wenn ich den Gelbenschein nach RuStAG4.1 Stand 1913 mache, und mir meine Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz nicht entzogen werden kann, bin ich Staatsbürger in einem Staat (Preussen, Baden,ect.)
wenn ich jedoch das ganze nach StAG mache, dann hast du Recht.
Zum Akzeptanzschreiben, wie bekomme ich heraus, wer mein Ansprechpartner ist?
Ich gehe mal davon aus, daß ich ein elektronisch erstelltes Schreiben bekommen werde, in dem kein Name auftaucht.