Keine Panik. Rechnung stellen, Mahnung und noch ne Mahnung und dann erst mal in Ihre eigene Verwahrung und Ablage damit.
Die Behördenmitarbeiter fühlen sich momentan noch, wie z.B. durch den jüngsten rechtsbeugenden Beschluß des BGH gegen den im Mai 2014 gesprochenen Beschluß des Tübinger Landgerichts und durch die Fehlinformationen ihrer Dienstherren, welche die Lügen zu stützen haben recht sicher. Das wird sich ändern wenn die internationalen Inkassos Lunte gerochen haben, daß es hier Unmengen an Geld im Handelsrecht zu verdienen gibt.
Immer freundlich bleiben, keinerelei Unterstellungen, Beleidigungen oder Bedrohungen, und konsequent die Rechnungen und Mahnungen an die Person des entsprechend mit der Akzeptanz Bedachten Angestellten der Treuhandverwaltung stellen.
Es wird Ihnen in keiner Phase Ihres eigenen Protestes jemand den Kopf abreißen. Sie selbst müssen dann entscheiden, wie weit Sie mit Ihrem Protest gehen wollen. Im vergangenen Jahre soll es an die 900 000 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und über 15 Millionen Mahnverfahren gegeben haben. Tun Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen, agieren Sie gemeinsam im Rahmen von Stammtischen. Gehen Sie gemeinsam zu den Verwaltungen, zu Gerichhtsvollziehern, zu Gerichtsverfahren, bilden Sie Masse um die Rechtsbeugungen und Auflösung von Recht und Grundordnung zu dokumentieren und zu protokollieren. Die fühlen sich nur stark, wenn man alleine ohne Zeugen kommt. Dann können die Ihnen alles erzählen und Ihnen das Blaue vom Himmel holen. Das machen sie in aller Regel auch. Mit Zeugen im Gepäck und wenn man die Diskussionen mitprotokolliert oder gar aufzeichnet (z.B. mit Diktiergerät) werden die ganz klein mit Hut.
Man kann in jeder Phase durch Zahlung, unter ausdrücklichem Vorbehalt und Wahrung aller seiner eigenen Rechte die Zahlungen leisten und kann damit jede Maßnahme abbrechen welche schon gegen die Person eingeleitet worden ist und wenn man selbst dem Druck nicht standhalten kann/will. Viele Menschen jedoch gehen heute bereits bis zum Äußersten, also Haft oder Zwangsvollstreckung, weil ihnen ihr Gewisssen gegen Kriegstreiberei und Massenverblödung die Mitfinanzierung einer solchen absolut gegen den Strich und die Friedensgebote gehen. Das muß aber jeder selbst für sich entscheiden, Ich selbst halte es mit Letzterem und gegen die nicht mit mir identische Personenfiktion des mir angedachten bürgerlichen Namens liegt bereits seit November ein Haftbefehl vor. Das läßt mich als Menschen mit universellen und mit nat. Person angestammten Rechten jedoch eher eiskalt.
Steht man im Vorrang des deutschen Rechts (Artikel 5.1, Artikel 6 und Artikel 50 BGBEG) so geht die Haager Landkriegsordnung – HLKO – jus cogens = zwingendes Recht und über Bundes- und Landesrecht stehend vor! (Plünderungsverbot gegen Staatsangehörige des 2.Deutschen Reichs Artikel 46 und Artikel 47).
Deshalb unbedingt damit beschäftigen, ob das eine Option für sich selber wäre. Das macht man über die Feststellungsverfahren zur Staatsangehörigkeit. Wie man das richtig macht hier entlang, weil die Staatsangehörigkeitsbehörden der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets BRD Sie in Rechtstäuschungsabsicht IMMEER in den Grenzen von 1937 halten will. Nur dafür haben diese als Besatzung die Regelungskompetenz! Sie machen auch immer mehr die Türen für diesen Ausweg zu, weil sie nun mal Besatzung sind…:
und
http:gelberschein.org
Rechtsbehelf:
keine Rechtsberatung, es handelt sich lediglich um Hilfestellung Betroffener für Mitbetroffene. Die Kommentare stellen die Meinungen der Verfasser dar.